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Studienbeiträge
Studienbeiträge können als sozial gerechtes und sinnvolles Instrument im Wettbewerb zwischen den Hochschulen und Studierenden wichtige Leistungsanreize setzen und zur Finanzierung einer qualitativ höherwertigen Hochschulbildung beitragen. Der Freistaat Bayern führt zum Sommersemester 2007 solche Studienbeiträge ein. Der RCDS in Bayern unterstützt dies unter folgenden Bedingungen:
Elementare Voraussetzungen für die Einführung von Studienbeiträgen
(1) Der Staat darf sich nicht aus der Finanzierung der Hochschulbildung zurückziehen. Auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss die Investition in den Hochschulbereich immer Priorität haben. Allerdings muss die Mittelverwendung auch hier stets auf Effizienz überprüft werden. (2) Die Hochschulen stehen in der Verantwortung, für Studierende und private Geldgeber attraktiv zu sein bzw. zu werden. Dazu gehört eine konsequente Profilbildung, d.h. bestimmte Disziplinen müssen als zukunftsträchtige Schwerpunkte der einzelnen Hochschulen ermittelt und gezielt ausgebaut werden. Diese Profilschärfung darf nicht zur Abschaffung aller sog. „Orchideenfächer“ führen. Vielmehr müssen diese an wenigen Standorten zusammengeführt werden, um dort mit einer kritischen Masse von Hochschullehrern und Ausstattung exzellente wissenschaftliche Leistungen erbringen zu können. Dieser Konzentrationsprozess muss koordiniert erfolgen, z.B. in der Bayerischen Rektorenkonferenz. (3) Bei der kritischen Potenzialanalyse müssen die Hochschulen auch alle Möglichkeiten nutzen, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel effizient zu verwenden, d.h. ein optimales Leistungsangebot bereit zu stellen. Dazu gehört auch der Abbau unnötiger und teurer Bürokratie. (4) Durch die Straffung der internen Strukturen und die konsequente Profilbildung, ergänzt durch ein professionelles Hochschulmarketing, werden die Hochschulen in die Lage versetzt, private Geldquellen stärker als bisher zu nutzen. Dies ist auch notwendig, denn neben der staatlichen (Grund-) Finanzierung müssen private Mittel zu einem echten zweiten Standbein der Hochschulfinanzierung werden. Die Finanzierung durch Drittmittel für Forschungsprojekte, Spenden, Sponsorengelder, Stiftungen und die Verwertung von Patenten muss zukünftig einen deutlich höheren Anteil als die bisherigen 2% ausmachen.
Anforderungen an ein System von Studienbeiträgen in Bayern (1) Studienbeiträge müssen zu einer echten Leistungsverbesserung in der Lehre, Betreuung (Tutorien) und Ausstattung (Bibliothek, EDV, Labor, etc.) der Hochschulen führen, Hochschulen sollen aber auch eigene Stipendien damit finanzieren dürfen. Die staatlichen Mittel dürfen nicht parallel zurückgefahren werden und sollen durch langfristige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen abgesichert werden. (2) Die Beiträge müssen in voller Höhe den Hochschulen, zumindest teilweise den betreffenden Fakultäten bzw. Instituten direkt, zufließen. Bei Magisterstudiengängen sind die Beiträge entsprechend gesplittet nach Haupt- und Nebenfächern zuzuweisen. Studienbeiträge dürfen kein Mittel zum Stopfen all-gemeiner Haushaltslöcher sein. (3) Die Verwendung von Studienbeiträgen in den Hochschulen muss für aktuelle und potenziell zukünftige Studierende transparent sein, um deren Akzeptanz zu garantieren. (4) Die Entscheidung über die Höhe der Studienbeiträge muss innerhalb einer Unter- und Obergrenze bei den Hochschulen liegen, individuell für jeden Studiengang. Dies dient insbesondere der Profilbildung. (5) Um eine Sozialauslese zu verhindern bzw. eine leistungsbasierte Chancengleichheit zu gewährleisten, müssen soziale Aspekte berücksichtigt werden. Daher muss die Bezahlung von Studienbeiträge nachlaufend konzipiert werden und durch ein breites Stipendiensystem ergänzt werden. (6) Um zusätzliche Leistungsanreize zu setzen, können Vergünstigungen für schnelle und herausragende Studienleistungen oder für studentisches Engagement in Fachschaften, Sprecherräten, Projektgruppen bzw. Tutorien gewährt werden. (7) Langzeitstudenten sollten bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit, d.h. plus 4 Semester, zusätzlich um einen moderaten Betrag erhöhte Studienbeiträge entrichten. Dasselbe gilt für Zweit- und Seniorenstudium.
Evaluation Der RCDS in Bayern fordert die Hochschulen auf, die Instrumente der Evaluation besser zu nutzen, da nur so ein effektives Qualitätsmanagement in allen Bereichen möglich ist. Bezüglich der Bewertung von Lehrveranstaltungen ist für eine gewinnbringende Evaluation die vollständige Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse und die Anknüpfung von Konsequenzen bei dauerhaft schlechtem Abschneiden unabdingbar. Schließlich befürwortet der RCDS ein durch elektonische Datenverarbeitung gestütztes System dieser Bewertung. Hier (PDF-Dokument) Beschluss zur Evaluation
Bologna als Chance für die Geisteswissenschaften
Die Umsetzung des Bologna-Prozesses ist in vollem Gange. Um die Frist bis Ende 2010 einzuhalten, werden überall in der Republik Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt. Oft geschieht dies in aller Eile. Der RCDS begrüßt den Bologna-Prozess und seine Chancen für die deutsche Universitätslandschaft. Bei der zunehmenden Globalisierung und Europäisierung ist eine Annäherung und Vergleichbarkeit sinnvoll und wünschenswert. Zusätzlich muss den Studenten die Chance auf einen Auslandsaufenthalt ermöglicht und der Zugang dazu verbessert werden. Der RCDS lehnt eine Umstellung auf Bachelor und Master um ihrer selbst willen ab. Die Hochschulen müssen jetzt die Notwendigkeit erkennen und ihre Studienordnungen im Sinne des Bologna-Prozesses reformieren, anstatt eine reine Umbenennung vorzunehmen. Dies gilt besonders für die Geisteswissenschaften. Situation der Geisteswissenschaften in Deutschland Den Geisteswissenschaften in Deutschland weht ein eisiger Wind entgegen. Sparmaßnahmen im Globalbudget der Universität wirken sich am stärksten auf die Geisteswissenschaften aus. Auch das Einwerben von Drittmitteln fällt geisteswissenschaftlichen Fakultäten deutlich schwerer als wirtschaftswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen. In der inneruniversitären „Hackordnung“ rangieren die geisteswissenschaftlichen Fächer an letzter Stelle. Auch findet nirgends eine Profilbildung zugunsten dieser Fachbereiche statt. Trotzdem steigt die Zahl der Bewerber in geisteswissenschaftlichen Studiengängen. Veraltete Studienordnungen Aber in vielen Studienordnungen stehen veraltete Anforderungen. Mit einem Magister oder Diplom in einer Sozialwissenschaft ist man heute, aufgrund fehlender Praxisanteile, oft unzureichend für den außerwissenschaftlichen Arbeitsmarkt ausgebildet. Wir bilden heutzutage immer noch vermehrt für den wissenschaftlichen Arbeitsmarkt aus. Die Studenten lernen während ihres Studiums neben gewissen Fachkenntnissen vor allem das wissenschaftliche Arbeiten. Die studienbegleitenden Angebote werden zwar ausgebaut, sind aber meistens heillos überlastet. Chancen bei der Umstellung nutzen Die Umstellung der bisherigen Abschlüsse Diplom und Magister auf konsekutive Studiengänge bietet die Chance durch die Zweistufigkeit sowohl die Ansprüche des freien Arbeitsmarktes zu bedienen, als auch eine fundierte wissenschaftlich Ausbildung zu gewährleisten. Im ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) sollen – und müssen – dem Studenten grundlegende Qualifikationen in seinem Fachgebiet vermittelt werden. Gleichzeitig soll er Fähigkeiten des beruflichen Alltags in Wahlpflichtfächern erlernen. Die Ausrichtungen der Wahlpflichtfächer können die einzelnen Studenten zur Profilbildung nutzen. Nur so kann mit dem Bachelor sowohl eine fachliche, wie auch eine den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechende Qualifikation erworben werden. Im Aufbaustudium – mit Abschluss Master – soll dann die wissenschaftliche Arbeit vertieft werden. Außerdem soll hier eine Spezifizierung des Fachwissens erfolgen. Gleichzeitig soll vermehrt auch auf die Anforderungen des wissenschaftlichen Arbeitsmarktes reagiert werden. Hier ist exemplarisch das Anfertigen von umfangreicheren Studien zu nennen. Mit dem Abschluss Master kann der Absolvent dann sowohl in den Arbeitsmarkt eintreten, als auch seine wissenschaftliche Karriere in einem Promotionsstudiengang fortsetzen. Um den oben skizzierten Wandel der Studienordnungen zu vollziehen, müssen viele Veränderungen vorgenommen werden. Eine bloße Umwandlung des Vordiploms in einen Bachelor lehnt der RCDS kategorisch ab, damit die Geisteswissenschaft in Deutschland den Anforderungen der Zukunft gerecht werden kann.
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